
Kein Feuerwerk im Ferienpark
Auf dem Gelände darf während des Jahreswechsels kein Feuerwerk gezündet werden. Wunderkerzen sind erlaubt. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist jedoch auf der öffentlichen Straße außerhalb des Parks erlaubt.
Kein Feuerwerk im Ferienpark
Auf dem Gelände darf während des Jahreswechsels kein Feuerwerk gezündet werden. Wunderkerzen sind erlaubt. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist jedoch auf der öffentlichen Straße außerhalb des Parks erlaubt.
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